Das Werberecht ist Teil des Wettbewerbsrechts und befast sich mit der Zulässigkeit von Werbeaussagen und Werbemaßnahmen. Typischerweise sind Verkaufsaktionen, Radio- und Fernsehwerbung, aber auch Flyer oder Internetseiten Anwendungsbereiche des Werberechts.
Zunehmend problematisch sind aber auch E-Mail-Werbung oder Faxwerbung, da diese rechtlich oft als unzulässige Spam-Werbung zu qualifizieren sind. Insbesondere darf Werbung nicht irreführend sein. Der Konsument soll eine rationale Entscheidung treffen können. Häufig problematisch ist in diesem Zusammenhang die "Lockvogelwerbung". Aber auch urheberrechtliche Probleme treten im Werberecht auf (z.B. bei der Wiedergabe fremder Inhalte).
Das Werberecht der freien Berufe (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, etc.) stellt einen Spezialgebiet des Werberechts dar. Die Arztwerbung überschneidet sich mit dem Heilmittelwerberecht.
Vergleichende Werbung
Eine Besonderheit ist die sog. "vergleichende Werbung". Seit 2000 ist vergleichende Werbung in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es müssen jedoch betimmte Voraussetzungen eingehalten werden: so müssen die getroffenen Aussagen "objektiv nachprüfbar" und "wahr" sein. Außerdem darf (vergleichende) Werbung nicht irreführend sein und Wettbewerber in den Augen des Konsumenten nicht verunglimpfen oder herabsetzen. Bekannte Entscheidung der vergleichenden Werbung sind
- Pepsi vs. Coca-Cola (sog. "Cola-Krieg"),
- McDonalds vs. Burger King (sog. "Burger-Krieg") oder
- Praktiker gegen Obi (sog. "Baumärkte-Krieg").
Heilmittelwerbung und Medizinproduktewebrung
Ein besonderer Teil des Werberechts ist das sog. "Heilmittelwerberecht". Dieses enthält strenge Regeln für die Werbung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken aber auch Herstellern von Medizinprodukten.



