Strafrecht und Strafprozessrecht sind dogmatisch eigentlich bloß Teile des Verwaltungsrechts, in ihnen kristallisiert sich aber das Verfassungsrecht, denn der Umgang mit Beschuldigten ist ein Gradmesser für Freiheit und Rechtsstaat.
Das Strafrecht stellt ein besonderes Rechtsgebiet dar, dessen Relevanz oft unterschätzt wird. Insbesondere bei Wirtschafts-, Umwelt- oder Außenhandelsstrafverfahren entscheidet der Gang der staatsanwaltlichen Ermittlungen in der Regel über den Verfahrensausgang. Aus diesem Grund hat sich bei Strafrechts-Experten die Erkenntnis verfestigt, dass bei den ersten Ermittlungshandlungen die Weichen für das gesamte Verfahren gestellt werden.
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung wirkt sich die Missachtung der Rechte eines Beschuldigten durch Strafverfolgungsbehörden in aller Regel überhaupt nicht zu Gunsten des Beschuldigten aus. So bleiben z.B. die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungen für die Ermittlungsbehörden in der Regel folgenlos. Auch Fehler bei der Belehrung eines Beschuldigten können später noch geheilt werden.
Aus anwaltlicher Sicht gilt es daher, proaktiv auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften hinzuwirken und das Ermittlungsverfahren mitzugestalten. Bei Ermittlungsmaßnahmen, z.B. bei
- Durchsuchungen,
- Beschlagnahmen,
- Befragungen oder
- Zeugenvernehmungen
ist es daher für den Beschuldigten regelmäßig vorteilhaft, dass ein Anwalt des Beschuldigten der Durchsuchung beiwohnt. So können die wirtschaftlich oft verheerenden Folgen einer Durchsuchung bzw. einer Beschlagnahme oft abgemildert werden.



