Die Nutzung von Filesharingdiensten und Peer-to-Peer-Netzen (P2P-Netzen) birgt einigige Risiken. Insbesondere wird das Herunter- (Download) und Heraufladen (Upload) mittlerweile tausendfach durch die Rechteverwalter der Musikindustrie (Plattenfirmen) mit Hilfe spezialisierter Kanzleien verfolgt.
P2P-Tauschbörsen
Die Nutzung der von Internettauschbörsen mittels Clients wie eMule, Morpheus, LimeWire, Gnucleus, Gnutella, eDonkey2000 oder BitTorrent (µTorrent) ist nicht schon per se verboten, wohl ist aber das Herunterladen (insbesondere bei gleichzeitigem Heraufladen) urheberrechtlich problematisch.
Professionelle Massenabmahnung
Einige Kanzleien, betreiben die Abmahnung in größerem bis sehr großem Umfang. Nicht selten werden über tausend Abmahnungen im Monat verschickt. Zu den Kanzleien und Verwertern, die in größerem Umfang abmahnen gehören
- Auffenberg,
- Baek Law,
- Brandt,
- Bindhardt/Fiedler/Rixen,
- Clausbruch/Steinmeier/Cramer,
- C-S-R,
- Denecke/von Haxthausen,
- Bente (vorm. Diesselhorst/Bente/von Lojewski),
- DigiProtect,
- Kern & Cherkeh,
- Knapp/Lanio/Gesser & Kollegen,
- Dr. Kornmeier & Kollegen,
- Lihl,
- Negele/Zimmel/Kremer/Beller (ehem. NZKG),
- Nümann und Lang, Rasch, Reichelt/Klute/Aßmann, Sasse & Partner, Schiek, Schindler/Bolze, Schulenberg & Schenk, Schutt & Waetke,
- SKW Schwarz (ehem. SKWW),
- Simon & Partner,
- Urmann & Collegen (vorm. KuW),
- von Gerkan & Burow,
- von Kenne & Partner,
- Waldorf,
- Zimmermann & Decker.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung (genauer: "vertragsstrafenbeweherte Unterlassungserklärung") ist das ernsthafte Versprechen eine Handlung künftig zu unterlassen. Ernsthaft ist das Versprechen nur dann, wenn für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstafe versprochen wird. In der Regel ist dies ein Betrag von 5.001,00 EUR.
Eine Klage kann durch die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung abgewendet werden.
Muss jeder Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben?
Nein. Die Unterlassungserklärung muss nur dann abgegeben werden, wenn tatsächlich ein Verstoß gegen das Recht vorliegt. Falls ein solcher Verstoß aber vorliegt, sollte eine Unterlassungserklärung dringend abgegeben werden, um einen Prozess oder gar eine einstweilige Verfügung zu vermeiden. Dabei muss es sich aber nicht unbedingt um die mitgeschickte Unterlassungserklärung handeln.
Ich habe eine Abmahnung bekommen. Was sollte ich tun?
Wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, sind Sie verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ob sie zu Recht erfolgt ist, sollten Sie von einem erfahrenen Juristen prüfen lassen.
Der Abmhanung lag eine Unterlassungserklärung bei. Soll ich diese Unterlassungserklärung abgeben?
Das ist ein heikles Thema. Häufig gehen die beigelegten Musterunterlassungserklärungen über das hinaus, wozu der Abgemahnte verpflichtet wäre. Man spricht in solchen Fällen von "zu weiten Unterlassungserkärungen".
Die rechtliche Beurteilung, in welchem Umfang (d.h. mit welchem Wortlaut) eine Unterlassungserklärung geschuldet wird ist kompliziert und sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt durchgeführt werden.
In der Abmahnung steht eine Frist von nur 7 Tagen. Ist das nicht zu kurz?
Das kommt darauf an. In der Regel sind gegenüber einer Privatperson 7-10 Werktage ausreichend.
Die First ist dann ausreichend bemessen, wenn sich ein achtsamer Mensch in dieser Zeit anwaltlichen Rat holen kann.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Aussitzen ist keine Lösung. In den meisten Fällen wird im Rahmen einer Tauschbörsenabmahnung einige Male an die Abmahnung erinnert. Am Ende ist aber damit zu rechnen, dass der Abmahnende auch Klage auf Schadensersatz einreichen wird.
Ich soll auch noch Geld bezahlen. Muss ich das wirklich?
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist der Abgemahnt verpflichtet, dem Rechteinhaber unter bestimmten Voraussetzungen die Abmahnkosten und einen Schadensersatz zu zahlen. Die Abmahnkosten sind in der Regel die Anwaltskosten. Häufig sind die Anwaltskosten aber überzogen hoch angegeben. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Ob im konkreten Fall Rechtsanwaltsgebühren in der richtigen Höhe geltend gemacht wurden, kann ein im Internetrecht bewanderter Rechtsanwalt relativ schnell prüfen.



