Das Internetrecht (auch "Onlinerecht" genannt) befasst sich mit den rechtlichen Problemen im Rahem der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet.
Das Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie. Eine Besonderheit ist seine Internationalität: grenzüberschreitende Verträge oder Rechtsverletzungen (Internationales Privatrecht) und Internationales Zivilverfahrensrecht sind Teil des Internetrechts. Von wachsender Bedeutung für den Onlinehandel sind auch Europäische Zivilprozessverfahren, wie das Verfahren über EU-Zahlungsbefehle und das EU-Verfahren über geringfügige Forderungen bis 2.000,00 EUR
Das Internetrecht überschneidet sich auch inhaltlich mit dem Medienrecht, z.B. im Bereich der journalistisch-redaktionellen Angeboten und des Schutz von Kindern und Jugendlichen (Jugendmedienschutz).
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Werberecht sind ebenso Teil des Internetrechts wie Urheberschutz, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Tauschbörsennutzung und das Recht auf Privatkopie.
Das Domainrecht schließlich befasst sich mit der Zuteilung der Domainnamen. Grundsätzlich gilt im Domainrecht das Prioritätsprinzip: wer sich als erster einen Domainnamen sichert, darf diesen auch nutzen und behalten. Eine Ausnahme bilden Fälle, bei denen der Name eine "weit überragende Bekanntheit" genießt, wie (BGH, Urt. v. 22. November 2001, AZ: I ZR 138/99 - "shell.de").



