Das Arbeitsrecht - genauer das Individualarbeitsrecht - regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, einschließlich der Frage, wer Arbeitgeber und wer Arbeitnehmer ist. Das Arbeitsrecht wird oft als Schutzrecht der Arbeitnehmer bezeichnet.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst traditionell:
- Das Zustandekommen des Arbeitsvertrages
- Den Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Die Beendigung der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (in der Regel durch Kündigung).
Neue Regeln und Pflichten entstehen für den Arbeitgeber in den letzten Jahren durch diverse EU-Verordnungen und häufige gesetzliche Neuerungen, die in der Regel das Recht der Vertragsfreiheit zu Lasten des Arbeitgebers einschränken (z.B. das Teilzeitbefristungsgesetz).
Von besonderer praktischer Relevanz ist das Arbeitsrecht in der Unternehmensgründung. Oft stellen Gründer blauäugig ein, bemerken die Tragweite der Entscheidung aber erst sehr viel später.
Eine Umwälzung, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist, hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebracht. Dieses Gesetz schafft de facto eine Vielzahl an Dokumentations- und Verhaltenspflichtenpflichten für den Arbeitgeber.
Kollektives Arbeitsrecht ("Mitbestimmungsrecht").
Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Das Kollektivarbeitsrecht ist für Unternehmen hoch relevant, da sie außerhalb der Arbeitgeberverbände kaum Beratung bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern erhalten. Viele Arbeitgeber scheuen aber aus gutem Grund die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden.



