Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Gerichten, Gerichtsvollziehern und Notaren entstehen häufig Gebühren. Im Falle von Rechtsanwälten bedeutet dies, dass - sofern nicht eine Honorarvereinbarung getroffen wird - für viele Handlungen des Anwalts gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehen. Auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren wird auch das sog. "Prozesskostenrisiko" ermittelt.
Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem sog. "Streitwert".
Für eine Erstberatung, d.h. für eine erste Befassung des Rechtsanwalts mit einer Sache, entstehen lediglich verminderte Kosten.
In vielen Fällen deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Beratung und Prozessführung. Bitte beachten Sie aber, dass sich der Leistungsumfang nach den konkreten Versicherungsbedingungen richtet. Dort können Ausschlüsse und Selbstbehalte vereinbart sein.
Durch die Beauftragung von Anwälten und die Befassung eines Gerichts mit einer Sache entstehen in der Regel Kosten. Sollten diese Kosten im Einzelfall zu hoch sein, besteht oft die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung.



