Schriftgröße: Umwelthilfe unterliegt erneut mit Abmahnung

Nur 8 Sätze der Begründung brauchte die 2. Kammer für Handelssachen des LG Traunstein, um der Deuschen Umwelthilfe zu erklären, dass Sie zu Unrecht abgemahn hat. Getroffen hatte es einen BMW-Händler aus Bayern. Dieser soll in einem Inserat in einer Tageszeitung die schriftgröße der Verbrauchsangaben unzureichend dargestellt haben. Die Umwelthilfe mahnte ihn darauf ab und begehrte - später auch vor Gericht - Unterlassen und Ersatz der Abmahkosten als Pauschale iHv. 200 EUR netto.

Zu Unrecht entschied nun auch das LG Traunstein (2 HK O 1698/11) in einer jetzt rechtskräftigen Entscheidung. Die Verfahrenskosten trägt die Umwelthilfe.

icon: Logo für EnglishAll professionals at Bockamp & Partner are fluent in English. We are working on a special website for our English speaking clients, but have not finished it yet. Until then please feel free to contact us in English by mail or phone.

Wir danken den Agenturen seotextuell bei der SEO-Optimierung und
der  justbusy für die technische Unterstützung Expertise beim Relaunch unserer Website.