Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scheint ihre Kontrolle der Autohäuser duch neue Testbesuche zu intensivieren. In der Regel kommen zwei Testkäufer der DUH ins Autohaus und kontrollieren
- die Kennzeichnung der PKW,
- den Aushang mit der Verbrauchsübersicht aller am Ort beworbenen neuen PKW und
- das Vorhandensein eines aktuellen DAT-Leitfadens.
Entgegen einer weitverbreiteten Fehlmeinung muss der Aushang mindestens alle 6 Monate (nicht: "1-Mal im Jahr", wie man oft hört) aktualisiert werden. Beunruhigend finden wir, dass wir die Route der Testbesuche fast schon auf der Karte nachzeichnen konnten ... allein anhand der Abmahnungen.
Seit einiger Zeit verlangt die DUH außerdem eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR im Rahmen der Abmahnung. Die Vertragsstrafe zu akzeptieren kann daher sehr gefährlich sein. Unlängst wurde uns ein Fall bekann, in dem ein Autohaus auf Grundlage dieser Vertragsstrafe für zwei nicht ausgezeichnete PKW 20.000,00 EUR zahlen musste. Von der Abgabe der von der DUH vorgeschlaenen Unterwerfungserklärung (Unterlassungserklärung) raten wir daher ab.



