Im Rahmen eines Herausgabeantrags nach einer Beschlagnahme meldete sich neben unserem Mandanten (nennen wir ihn Theobald Tiger) noch eine weitere Person (sagen wir Paul Panther), die der das beschlagnahmte Notebook für sich beanspruchte.
Heute erreichte uns ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in dem gesonderten Ermittlungsverfahren [Aktenzeichen] gegen Herrn Paul Panther haben Sie mit Schriftsatz vom 23.08.2010 mitgeteilt, Ihr Mandant Theobald Tiger sei Eigentümer eines Apple Notebooks.
Ich weise darauf hin, dass in dem genannten Verfahren aber ein Notebook „MacBook Pro“ sichergestellt wurde. Ich bitte daher erläuternd um Mitteilung, ob sich die Herausgabeansprüche Ihres Mandanten auf diesen PC beziehen oder ggf. eine Verwechslung vorliegt.
Ich beabsichtige daher, das Notebook an Herrn Panther herauszugeben. […]
Hochachtungsvoll,
[Unterschrift]
Wir haben unserem Antwortschreiben zur Erläuterung einen Ausdruck des Wikipedia-Artikels „MacBook Pro“ beigelegt, der Gott sei Dank mit folgendem Satz beginnt:
"Das MacBook Pro (MBP) ist ein Macintosh-Notebook der Firma Apple."
Hoffentlich weiß man bei der StA, wenigstens, was Wikipedia ist.
Jedenfalls wundern wir uns jetzt nicht mehr, warum Internetkriminelle in Deutschland so ruhig ihren Geschäften nachgehen können, bei so viel technischem Sachverstand der Strafverfolger ist mit Strafe wohl kaum zu rechnen.



